Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Stadtbau Ettlingen GmbH ist bemüht, ihr Online-Angebot im Einklang mit § 10 Landesgesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung (L-BGG), der Verordnung des Sozialministeriums und des Innenministeriums zur Durchführung des Landes- Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG-DVO) und den technischen Anforderungen aus der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) in der Fassung vom 21. Mai 2019 barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.stadtbau-ettlingen.de

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist wegen der folgenden Ausnahmen teilweise mit § 10 L-BGG vereinbar:
- Formulare, die derzeit noch nicht barrierefrei zur Verfügung gestellt werden können
- noch keine Bereitstellung von Informationen in Deutscher Gebärdensprache
- Verlinkungen zu externen Anwendungen oder Webpräsenzen außerhalb von www.stadtbau-ettlingen.de können auf nicht barrierefreie Inhalte führen.

Wir arbeiten an der barrierefreien Umsetzung der oben aufgeführten Inhalte und setzen die Regelungen des L-BGG kontinuierlich um.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 28. Februar 2022 aufgrund eigener Bewertungen erstellt.
Die Erklärung wurde zuletzt am 28. Februar 2022 überprüft.

Feedback und Kontaktangaben

Wenn Sie auf unserer Webseite auf Barrieren stoßen oder Kritik an unserer Umsetzung haben, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf. Schicken Sie dazu bitte eine E-Mail an stadtbau-gmbh@ettlingen.de oder nutzen Sie unser Kontaktformular

Durchsetzungsverfahren

Sollten unsere Bemühungen, die Seite barrierefrei zu erstellen, aus Ihrer Sicht nicht ausreichend sein und sind unseren Antworten auf Ihre Fragen aus Ihrer Sicht nicht zufriedenstellend, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen wenden:
Landes-Behindertenbeauftragte Stephanie Aeffner Geschäftsstelle der Landes-Behindertenbeauftragten Else-Josenhans-Straße 6 70173 Stuttgart Poststelle@bfbmb.bwl.de 0711 279-3360

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.